Betrugsprävention

Im Zuge der letzten Novellierung der MaRisk und den voranschreitenden Entwicklungen rund um das Thema Basel III ist ein Schwerpunkt der aufsichtsrechtlichen Regulierung aus dem Fokus geraten: Die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen gemäß § 25c KWG, auch Betrugsprävention genannt. Im Juli 2011 hat die BaFin den Standard konkretisiert. Umzusetzen sind die Vorschriften bis Ende 2011. Höchste Zeit also, sich mit dem auch haftungsseitig relevanten Thema auseinanderzusetzen.

Nach den Vorgaben der BaFin haben deutsche Banken bis zum 31.12.2011 ein funktionierendes System zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen aufzubauen und vollständig sowie nachvollziehbar zu dokumentieren. Neben dem näher rückenden Termin zur Umsetzung birgt die strafrechtliche Relevanz einen weiteren Anreiz, rechtzeitig zu handeln. Sowohl die Geschäftsführung des Finanzdienstleisters als auch der Geldwäschebeauftragte sind persönlich und unmittelbar haftbar.

Die Syncwork AG gehört zu den Ersten in Deutschland, die bereits eine Umsetzung begleitet haben. Dabei haben wir, gemeinsam mit unserem Kunden aus dem Sparkassenumfeld, eine aufsichtsrechtskonforme Methodik entwickelt. Diese können wir Ihnen zur Anwendung in Ihrem Institut anbieten.

Handlungsbedarf

Mit dem Umsetzungsgesetz zur Zweiten E-Geld-Richtlinie, das den § 25c KWG, das Geldwäschegesetz sowie einige weitere Gesetze und Rechtsverordnungen anpasst oder neu fasst, hat der deutsche Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen geschaffen. Die BaFin hat mit ihrem Rundschreiben vom Juli 2011 ihrerseits Anwendungs- und Auslegungshinweise sowie einen Umsetzungszeitpunkt bekannt gegeben. Demnach haben deutsche Banken bis zum 31.12.2011 ein funktionierendes System zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen aufzubauen und vollständig sowie nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Umsetzung wird durch die Wirtschaftsprüfer kontrolliert und ist zudem ab 01.04.2012 sanktionsfähig, falls sie nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Untersuchung Betrugsprävention

Im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des Themas Betrugsprävention untersuchen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr gesamtes Institut nach Möglichkeiten, strafbare Handlungen vornehmen zu können. Dabei sind sowohl interne Handlungen durch Mitarbeiter als auch mögliche extern induzierte Fälle von Belang.

Wir begleiten Sie von der Analyse, über die Ableitung von Präventionsmaßnahmen bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen. Dabei passen wir die Methodik Ihren individuellen Vorgaben an, um eine Übernahme der identifizierten Risiken in das Risikomanagement zu erleichtern und für die Zukunft steuerbar zu machen.

Wir richten uns hierbei nach folgenden Prämissen:

  • Vollständige und nachvollziehbare Untersuchung,
  • Lückenlose Dokumentation der Ergebnisse, vor allem wegen der erhöhten Prüfungsrelevanz (2011/ 2012),
  • Risikoadäquater Umgang mit dem Thema Betrugsprävention,
  • Schonende Umsetzung in Bezug auf den operativen Betrieb.

Entsprechend Ihrer eigenen personellen Kapazitäten können wir Ihnen sehr flexibel einen oder mehrere Berater zur Verfügung stellen, die bereits praktische Erfahrungen in diesem Thema sammeln konnten. Syncwork kann für Sie die vollständige Überprüfung des gesamten Instituts übernehmen, eine auf typische Problembereiche fokussierte Untersuchung durchführen oder Ihnen „nur“ die Methodik zur Eigenumsetzung an die Hand geben.

In jedem Fall bieten wir Ihnen hohe Umsetzungssicherheit vor dem Hintergrund gesetzlicher und bankaufsichtsrechtlicher Prüfungen.

Unsere Leistung – Ihr Nutzen

Die Berater der Syncwork AG verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung aus allen Bereichen der Gesamtbanksteuerung und des Risikomanagements, der Management- und ITBeratung sowie des Projektmanagements.

Unsere Kunden profitieren von:

  • einer vollständigen, nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Umsetzung,
  • einer anerkannten Methodik zur Erfassung und Beurteilung der relevanten Risiken und
  • einem hohen Maß an Flexibilität unserer Berater.

Gern stehen wir für ein unverbindliches, persönliches Gespräch zur Verfügung, im Rahmen dessen wir Ihre individuelle Situation besprechen und Ihnen unsere Beratungsansätze im Detail vorstellen.

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Ansprechpartner

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Stefan Orthmann

Tel: 0611 45049-30

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Syncwork AG

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